Der formlose Antrag sollte enthalten:
11,00 €
Gemeinde Michendorf
Ordnungsamt
Poststraße 1
14552 Michendorf
Telefon: 033205 598 13 (Frau Düring)
Telefax: 033205 598 52
Holzfeuer sind grundsätzlich auch ohne gemeindliche Ausnahmegenehmigung zulässig, wenn die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft hierdurch nicht gefährdet oder belästigt werden. Eine Gefährdung oder Belästigung ist in der Regel ausgeschlossen, wenn die so genannten „Zehn goldenen Regeln für Feuer im Freien“ eingehalten werden:
Feuer, die diese Bedingungen nicht einhalten, zum Beispiel größere Oster- oder sonstige
Brauchtumsfeuer, sind ohne Ausnahmeerteilung der Gemeinde nicht zulässig.
In Gebieten mit erhöhter Feinstaubbelastung, für die Luftreinhalte- oder entsprechende
Aktionspläne aufzustellen sind, sind auch offene Holzfeuer unzulässig, da auch sie erheblich zur
Feinstaubbelastung beitragen.